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Traktorführerschein in Bönnigheim, Ingersheim, Kirchheim & Besigheim – melden Sie sich jetzt in unserer Fahrschule an

Bei uns sind Sie richtig, wenn es ein besonders leistungsstarkes Gefährt sein soll.

In der Land- und Forstwirtschaft sind die Anforderungen an die Fahrzeuge äußerst hoch, da schwere Güter bewegt werden müssen. Aus diesem Grund sind spezielle Führerscheine für die Nutzung der Fahrzeuge zu erwerben.

Unsere Fahrschule in Bönnigheim bietet neben der Ausbildung in den Führerscheinklassen A, B, C und D selbstverständlich auch die Möglichkeit, Sonderführerscheine zu erwerben.

Dazu gehört unter anderem der Traktorführerschein.

Führerscheine für die Land- und Forstwirtschaft – Klassen L und T

Diese Landwirtschaft- und Forstwirtschaft-Führerscheine können Sie bei uns absolvieren:

Haben Sie Fragen zu den Sonderführerscheinen, die Sie in unserer Fahrschule machen können? Oder möchten Sie sich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!

Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem auf den folgenden Seiten. Wir freuen uns, Sie erfolgreich zum Führerschein begleiten zu dürfen!

Klasse L – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 40 km/h

Der Führerschein Klasse L ist ideal für die gelegentliche Nutzung von Zugmaschinen in der Landwirtschaft. Mit dem Führerschein Klasse L, den Sie ab dem 16. Lebensjahr machen können, dürfen Sie Zugmaschinen solo bis bbH 40 km/h fahren sowie Fahrzeugkombinationen mit bis zu zwei Anhängern mit einer bbH von 25 km/h (zulassungsfreie Anhänger).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 25 km/h sind ebenfalls eingeschlossen.

Klasse T – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 60 km/h

Mit dem T-Führerschein ist es möglich, ab dem 18. Lebensjahr Zugmaschinen bis 60 km/h zu steuern. Vor dem 18. Lebensjahr ist ausschließlich die Nutzung von LoF-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt. Darüber hinaus ist es im Besitz des Führerscheins Klasse T zulässig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Stapler, Bagger, Mähdrescher, …) bis bbH 40 km/h zu führen.

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