Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pkw-Führerschein in Bönnigheim machen – natürlich in unserer Fahrschule

Von Klasse B bis hin zu Klasse BF17.

Autofahren lernen ist einfach und macht Spaß? Bei Peter Mann Fahrschulen in Bönnigheim auf jeden Fall! Melden Sie sich jetzt bei uns an und halten Sie schon bald Ihren Pkw-Führerschein in den Händen.

Sie erwarten ein erfahrenes Team, das schon viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler erfolgreich durch die Prüfung gebracht hat, und moderne Fahrzeuge.

Autoführerschein? Anhänger-Führerschein? Hier sind Sie richtig

Der Führerschein bedeutet Unabhängigkeit und ist daher ein Ziel, das die meisten Menschen erreichen möchten – und das oft schon vor der Volljährigkeit. Wenn Sie den Pkw-Führerschein erwerben wollen, stehen Ihnen in unserer Fahrschule alle Möglichkeiten offen.

Diese Pkw-Führerscheine können Sie bei uns machen:

Klasse B – Autoführerschein

Nach wie vor ist der klassische Autoführerschein das am häufigsten angefragte Angebot unserer Fahrschule. Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie neben dem Auto auch Fahrzeuge der Klassen L und M – Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h – sowie Trecker in Kombination mit einem Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h führen.

Klasse B78 – Automatik-Führerschein

Mit einem Automatik-Führerschein dürfen Sie nur Automatikfahrzeuge, keine Schaltwagen bewegen.

Klasse B96 – kleiner Anhängerführerschein

Bei dem kleinen Anhängerführerschein handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, für die ein Kurs in der Fahrschule, aber keine Prüfung erforderlich ist. Das zugelassene Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.

Klasse BE – großer Anhängerführerschein

Der große Anhängerführerschein befähigt Sie, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm zu befördern.

Klasse BF17 – begleitetes Fahren ab 17

Erwerben Sie die Fahrerlaubnis Klasse BF17, ist es Ihnen erlaubt, vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit dem Auto zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 30 Jahre alte Begleitperson mitfährt, die seit fünf oder mehr Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.

Klasse B197 – der Kombischein

Bei der Führerscheinklasse B197 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B, mit der Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B führen dürfen – auch, wenn Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrer Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) davon in einem Schaltwagen absolviert haben und die Schaltkompetenz durch eine 15-minütige Schaltkompetenzprüfung mit dem Fahrlehrer nachweisen können.

Zum Seitenanfang